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    Russland’s Gerichte verbieten Isekai-Anime

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    Bereits im vergangenen Januar sorgte die Meldung, dass die Serien „Death Note“, „Tokyo Ghoul“ und „Inuyashiki“ in Russland verboten wurden, für Aufsehen. Was nun folgte ist an Absurdität nicht mehr zu übertreffen. Ein Gericht in St. Petersburg hat nun ganz speziell das Isekai-Genre von Anime im Auge.

    Isekai-Anime sollen Glauben an Reinkarnation fördern

    Am 26. April 2021 erklärte das Bezirksgericht von St. Petersburg, dass nach einer Überprüfung das Gericht entschieden hat, dass die Isekai-Anime „That Time I Got Reincarnated as a Slime“ und „KonoSuba“ zu verbieten – zum Glück so manchen Fans allerdings nur auf bestimmten Webseiten, bei denen die Kennzeichnung, dass der Film erst „Ab 18“ sei, fehlte. Dabei beruft man sich auf das Gesetz zum Schutz der Kinder vor der für ihre Gesundheit und Entwicklung schädlichen Informationen, auch unter Gesetz 436 bekannt.

    Laut dem Gericht wollte man auch wirklich sicher sein, dass diese Anime eine Gefahr darstellen, weshalb man „Experten“ zu Rate zog, welche mit pädagogischer Betreuung vertraut sind. Diese seien zu dem Schluss gekommen, dass die beiden Serien den Glauben an die Reinkarnation fördern.

    In einem Statement heißt es: „Das Gericht hat entschieden, dass zum Beispiel „KonoSuba“ den Reinkarnationsglauben fördert, indem die Serie zeigt, dass es nach dem Tod ein erfüllteres und interessanteres Leben geben kann, frei von der Kontrolle durch die Eltern.“

    Darüber hinaus stellte das Gericht in Zusammenarbeit mit den „Experten“ klar, dass in den besagten Werken die Welt nach dem Tod als farbenfroh und voller Abenteuer mit der Möglichkeit auf ein einfaches Leben mit Alkohol, sexuellen Beziehungen und ungesetzlicher Aktivitäten gezeigt wird, während das echte Leben als trostlos beschrieben wird.

    Verbot nur für bestimmte Seiten gültig

    Im Zuge der Gerichtsverhandlung wurden neben den beiden genannten Serien, auch die Idol-Serie „Zombie Land Saga„, der Harem-Anime „Princess Lover!“ sowie der Comedy-Anime „NekoparA“ in die Liste der verbotenen Werke unter bestimmten URLs hinzugefügt.

    Das Bezirksgericht von St. Petersburg nannte diesbezüglich zwar keine Begründung, jedoch wurde ein Teil des Materials, der in den genannten Titeln gezeigt wird, als pornografisch angesehen.

    Das Verbot für die genannten Anime-Serien gilt bislang lediglich für vier Piraterie-Webseiten, welche ohnehin  illegal und ohne Lizenz die Serien anbieten. Welche weiteren Schritte durch Roskomnadzor, der russischen Zensurbehörde, nun unternommen wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

    Stefan Kallay
    Stefan Kallayhttps://www.animeheaven.de
    Stefan Kallay ist Gründer und Initiator der 2015 gegründeten Online-Newsseite Otaku Nation. 2016 folgte die Umgestaltung in das heutige Anime Heaven.

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