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Klage gegen Mangamura-Nachfolger abgelehnt

Richter Lewis J. Liman vom New Yorker Südbezirksgericht wies am 11. Mai die gemeinsame Klage von Shueisha, Kodansha, Kadokawa und Shogakukan gegen die nicht genannten Administratoren der Website »Hoshi no Romi« und drei anderer von den USA gehosteter Websites ab.

Die vier japanischen Verlage hatten am 8. Mai eine Mitteilung über die freiwillige Verwerfung eingereicht. Die Verlag ergänzten die Mitteilung wir folgt: »Die Kläger verfolgen weiterhin zivil- und strafrechtliche Mittel zur Durchsetzung ihrer Rechte und können diesen Rechtsstreit erneut einreichen, falls die verletzenden Aktivitäten der Angeklagten wieder aufgenommen werden oder wenn es ist sonst notwendig wird.«

Das Gericht hatte dem Antrag der Herausgebers am 20. November, eine beschleunigte Entdeckung der Identität der Angeklagten und eine vollständige Zustellung des Verfahrens per E-Mail durchzuführen, stattgegeben. In den nachfolgenden rechtlichen Unterlagen der Herausgebers wurden jedoch Schwierigkeiten bei der Feststellung der Identität der Betreiber von »Hoshi no Romi« festgestellt. Die Herausgeber hatten den Internetunternehmen Vorladungen zugestellt, um Aufzeichnungen zu erhalten, mit denen die Administratoren der Website identifiziert werden konnten, und später mit einem Beratungsunternehmen zusammengearbeitet, um die Daten zu analysieren.

Aufgrund »gegebener Bemühungen der Beklagten, ihre Identität zu verbergen«, beantragte der Anwalt der Herausgeber am 25. Februar eine Verlängerung um 90 Tage, um den Prozessdienst abzuschließen. Das Gericht akzeptierte den Antrag, der den Verlegern bis zum 20. Mai die Möglichkeit gab, den Prozessdienst abzuschließen. Die Verlage reichten daraufhin einen Antrag für Michael J. Druckman ein, sich am 16. März als Anwalt zurückzuziehen, er wurde zum 1. Mai »gekündigt«.

Die Verlage hatten die Klage am 4. September 2019 eingereicht. Die Kläger behaupteten, »Hoshi no Romi« und drei andere Websites, auf denen angeblich über 93.000 gescannte Manga-Bände gehostet wurden, seien Nachfolger der japanischen Manga-Piraterie-Website »Mangamura« und verstießen damit gegen Urheberrechte und erzielten Gewinne. Die Unternehmen forderten Schadensersatz und die Schließung der Standorte.

»Hoshi no Romi« scheint nach Romi Hoshino, alias Zakay Romi, einem mutmaßlichen Administrator von Mangamura, benannt zu sein. Hoshino wurde später im September 2019 nach Japan ausgeliefert.

Im April 2018 verklagten japanische Verlage die englischsprachige Webseite und schafften deren Schließung. Neben Hoshino, verhaftete die Polizei weitere Personen im Zusammenhang mit unautorisierten Hochladen von Manga.

 

QuelleANN

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