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    Doujinshi Manga Künstler gewinnt Klage gegen Piraterie-Webseiten

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    Eine Manga-Künstlerin hat erfolgreich ein IT-Unternehmen verklagt, das Doujinshi-Manga-Piraten-Webseiten betreibt. Am Freitag entschied das Bezirksgericht Tokio, dass A’class, ein in Kumamoto ansässiges IT-Unternehmen, 2,19 Millionen Yen (19.937 US-Dollar) Schadenersatz an besagte Manga-Schöpferin zahlen muss.

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    Der Kläger, ein Manga-Künstler und Schöpfer von Manga-, Anime- und spielbezogenen Doujin-Werken, hatte eine Schadensersatzklage wegen Urheberrechtsverletzung in Höhe von 10 Millionen Yen eingereicht. Ihre Werke wurden ohne Erlaubnis auf sieben Piratenseiten hochgeladen, die Doujinshi für Frauen veröffentlicht (Die Websites sind derzeit online.) Im Dezember 2018 reichte die Frau eine Klage gegen A’class, den Betreiber der Websites, ein.

    Laut dem Urteilspapier argumentierte A’class, dass die Klägerin keinen Anspruch auf Entschädigung habe, da ihre eigenen Werke nicht autorisierte abgeleitete Werke seien. Richter Tatsufumi Satō entschied jedoch, dass es nicht genügend Beweise gab, um zu beweisen, dass die Werke des Klägers rechtswidrige abgeleitete Werke waren.

    Die Höhe der Entschädigung war ebenfalls ein Streitpunkt. Während auf einigen Websites die Anzahl der Seitenaufrufe für die Werke des Klägers angezeigt wurde, war dies bei anderen nicht der Fall. Der Kläger machte mit dem Webanalysetool SimilarWeb eine Annäherung an die Gesamtzahl der Seitenaufrufe, der Richter stellte jedoch fest, dass dies nicht ausreichte, um die Gesamtzahl zu bestimmen. Die Seitenaufrufe für die Websites, auf denen die Nummern nicht angezeigt wurden, wurden stattdessen anhand der durchschnittlichen Anzahl der Seitenaufrufe der anderen Websites ermittelt.

    Der Anwalt des Klägers, Kei Hirano, sagte, dass sie in der Lage seien, die Betreiber der Piraten-Webseiten zu bestimmen, indem sie sich über die auf den Webseiten veröffentlichten Abschnitte „Web-Werbung“ erkundigten und die für die Werbung verantwortliche Agentur fanden. Hirano berief sich dann auf das Untersuchungssystem der Anwaltskammer, mit dem Anwälte bei öffentlichen Ämtern oder bei öffentlichen und privaten Organisationen nach Informationen suchen können, die für den Fall erforderlich sind.

    Hirano erklärte, wenn die Regeln geändert würden, so dass Werbeagenturen verpflichtet wären, ihre Informationen öffentlich bekannt zu geben, wäre die von ihm beschriebene Methode noch effektiver.

    Stefan Kallay
    Stefan Kallayhttps://www.animeheaven.de
    Stefan Kallay ist Gründer und Initiator der 2015 gegründeten Online-Newsseite Otaku Nation. 2016 folgte die Umgestaltung in das heutige Anime Heaven.

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