Shueisha mahnt Mitarbeiter und Fans ab

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Shueisha hat in den letzten Tagen ihre Urheberrechtsrichtlinien knallhart durchgesetzt. Die von Shueisha durchgesetzten Urheberrechtsstreiks haben angeblich nicht nur Scans ihres geistigen Eigentums betroffen.

Ehemaliger Werbematerial-Mitarbeiter unter abgemahnten

Wie bekannt geworden ist, sind unter den abgemahnten Nutzern auch Personen die Fanarts erstellt hatten sowie ein ehemaliger Mitarbeiter, der offizielles Werbematerial für den Verlag erstellt hat.

Der Twitter-Nutzer @newworldartur war einer der vielen Betroffenen. Um seinen Frust bezüglich der Urheberrechtsstreiks welche er von Shueisha erhalten hatte, loszuwerden. teilte er die Nachricht mit der Twitter-Gemeinde. Die Nachricht bezog sich hierbei auf über 60 mutmaßliche Verstöße gegen Shueishas Urheberrecht an den Titeln „One Piece“ und „Dragon Ball Super“.

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Weitere Informationen

Zu den von Shueisha wegen Urheberrechtsverletzung beschuldigten Personen gehört der Twitter-Nutzer @fenyo_n, ein Künstler, der für Shueisha gearbeitet hat und offizielles Werbematerial für „Dragon Ball Super“ erstellt hat.

Shueisha ist einer der größten Manga-Verlage Japans und veröffentlicht die beliebten Magazine Weekly Shonen Jump, Ultra Jump und weitere Magazine. Shueisha besitzt auch einen großen Teil des Verlags VIZ Media. Erst kürzlich startete Shueisha seine „MANGA Plus„-App mit über 60 Manga-Reihen des Verlages kostenlos und legal.

Was viele Verwundert, ist die Tatsache, dass Manga-Verlage und -Künstler typischerweise eine symbiotische Beziehung zu Fan-Machern haben und inoffizielle Doujins (oder auch Dōjinshi) also Fanarts dulden. Die Comiket, die größte Anime und Manga-Messe Japans, lebt Gerüchten zu Folge sogar von einem Großteil dieser Künstler.

Shueishas strikte Durchsetzung erfolgt zu einem ungewöhnlichen Zeitpunkt, nur eine Woche nachdem Studio Khara seine eigenen strengeren Richtlinien für Fanworks von „Neon Genesis Evangelion“ veröffentlicht hat.

Shueisha war bis zum Redaktionsschluss nicht für eine Stellungnahme zugegen.

Abmahnung:

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